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   BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21   

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BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21 (https://dejure.org/2023,35775)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21 (https://dejure.org/2023,35775)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 2023 - 2 BvR 1140/21 (https://dejure.org/2023,35775)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2008

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 S 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2008 bzw mittelbar gegen § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa S 3 EStG idF vom 05.07.2004 - Existenz eines verfassungsrechtlichen, ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2008; Begründung eines einzelfallbezogenen Verbots der Doppelbesteuerung von Alterseinkünften

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2008 bzw mittelbar gegen § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa S 3 EStG idF vom 05.07.2004 - Existenz eines verfassungsrechtlichen, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2008 bzw mittelbar gegen § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa S 3 EStG idF vom 05.07.2004 - Existenz eines verfassungsrechtlichen, ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2008 bzw mittelbar gegen § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa S 3 EStG idF vom 05.07.2004 - Existenz eines verfassungsrechtlichen, ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2008 bzw mittelbar gegen § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa S 3 EStG idF vom 05.07.2004 - Existenz eines verfassungsrechtlichen, ...

Sonstiges (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)
  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, GG Art 3 Abs 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 3, EStG § 9a S 1 Nr 3
    Doppelbesteuerung, Leibrente, Verfassung, Rente, Altersbezüge, Vorsorgeaufwendungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21
    Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung waren hingegen nur zum Teil (in Höhe eines sog. Ertragsanteils) steuerpflichtig (vgl. im Einzelnen BVerfGE 105, 73 ).

    Das Bundesverfassungsgericht stellte mit Urteil vom 6. März 2002 (BVerfGE 105, 73) einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG fest und forderte den Gesetzgeber zu einer Neuregelung auf.

    Dabei verlangte es, dass in jedem Fall die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen seien, dass eine doppelte Besteuerung vermieden werde (vgl. BVerfGE 105, 73 ).

    Diese Sonderausgabenhöchstbeträge galten auch für Beamte (vgl. im Einzelnen BVerfGE 105, 73 ).

    Der Bundesfinanzhof führte insbesondere aus, dass - sofern der konkrete Streitfall Anlass dazu gebe - aus der Formulierung des Bundesverfassungsgerichts, wonach in jedem Fall die Besteuerung in der Erwerbs- und in der Ruhestandsphase so aufeinander abzustimmen sei, dass eine doppelte Besteuerung vermieden werde (vgl. BVerfGE 105, 73 ), eine Pflicht zur Überprüfung folge, ob es im jeweiligen Einzelfall zu einer "strikt verbotenen" doppelten Besteuerung gekommen sei.

    Dies ergebe sich auch aus dem Wortlaut des in BVerfGE 105, 73 (134 f.) ausgesprochenen Doppelbesteuerungsverbots, das von "Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung" spreche, wozu nur Versicherungsbeiträge zählten, die zur Absicherung des Risikos "Alter" gezahlt würden.

    a) Die Beschwerdeführer haben sich für die Begründung eines einzelfallbezogenen Verbots der doppelten Besteuerung im Wesentlichen nur auf einen - die dortige Entscheidung abschließenden - Satz in BVerfGE 105, 73 (134 f.) bezogen, wonach in jedem Fall die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen sind, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.

    Wenn zusätzlich der unmittelbar vorangehende Satz in BVerfGE 105, 73 (134) davon spricht, dass "der weite gesetzgeberische Gestaltungsraum nicht unbegrenzt [ist]", ist es nicht fernliegend, die an den Beginn des Satzes gestellten Worte "in jedem Fall" als bloßes "jedenfalls" zu deuten.

    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang weiter, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung BVerfGE 105, 73 zur Begründung der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen Rentnern und Pensionären stets strukturell argumentiert hat (vgl. insbesondere BVerfGE 105, 73 ).

    Die betreffenden Kammerentscheidungen befassen sich nicht mit der Auslegung der Entscheidung in BVerfGE 105, 73, sondern haben die seinerzeit angegriffenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs auch bei Anlegung eines strengen Maßstabs für verfassungsgemäß gehalten.

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21
    b) Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass eine Aufspaltung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei einer Würdigung der Entlastungswirkungen des Sonderausgabenabzugs die größere Plausibilität für sich beanspruchen könne (Verweis auf BVerfGE 120, 125 ).

    Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in eben dieser Entscheidung aufgegeben, im Rahmen einer Neuregelung Beiträge für eine auf dem Sozialhilfeniveau befindliche Kranken- und Pflegeversicherung als Teil des Existenzminimums in möglichst jedem Einzelfall steuerfrei zu stellen (Verweis auf BVerfGE 120, 125 ).

    Die in der Entscheidung BVerfGE 120, 125 angeordnete zeitlich befristete Fortgeltung der damaligen verfassungswidrigen Regelung ändere hieran nichts, denn die Fortgeltung sei mit nicht vertretbaren fiskalischen Auswirkungen für die Vergangenheit begründet worden, die für die hier zu betrachtende Auslegung des Doppelbesteuerungsverbots keine Rolle spielten.

    Ebenso wie der Staat nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsgrundsatz des Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet ist, mittellosen Bürgerinnen und Bürgern diese Mindestvoraussetzungen erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern, darf er ihnen das selbst erzielte Einkommen jedenfalls bis zu diesem Betrag nicht entziehen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 120, 125 ; 152, 274 - Erstausbildungskosten).

    Die frühere Beschränkung des Abzugs von Krankenversicherungsbeiträgen war zwar in der Tat wegen Verstoßes gegen das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums verfassungswidrig (BVerfGE 120, 125).

    Im Gegenteil, das Bundesverfassungsgericht wies in der Entscheidung - was die Beschwerdeführer selbst eingestehen - erneut darauf hin, dass eine Aufspaltung anhand der Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei einer Würdigung der Entlastungswirkungen des Sonderausgabenabzugs die größere Plausibilität für sich beanspruchen kann (vgl. BVerfGE 120, 125 ).

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21
    Ebenso wie der Staat nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsgrundsatz des Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet ist, mittellosen Bürgerinnen und Bürgern diese Mindestvoraussetzungen erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern, darf er ihnen das selbst erzielte Einkommen jedenfalls bis zu diesem Betrag nicht entziehen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 120, 125 ; 152, 274 - Erstausbildungskosten).

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 1 GG sowie aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt ferner, dass bei der Besteuerung einer Familie jedenfalls das - durch das Sozialhilferecht bestimmte - Existenzminimum für sämtliche Familienmitglieder steuerfrei bleiben muss (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 112, 164 ; 152, 274 ).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21
    Ebenso wie der Staat nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsgrundsatz des Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet ist, mittellosen Bürgerinnen und Bürgern diese Mindestvoraussetzungen erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern, darf er ihnen das selbst erzielte Einkommen jedenfalls bis zu diesem Betrag nicht entziehen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 120, 125 ; 152, 274 - Erstausbildungskosten).

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 1 GG sowie aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt ferner, dass bei der Besteuerung einer Familie jedenfalls das - durch das Sozialhilferecht bestimmte - Existenzminimum für sämtliche Familienmitglieder steuerfrei bleiben muss (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 112, 164 ; 152, 274 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21
    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat sich der Beschwerdeführer mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 130, 1 ).

    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ).

  • BFH, 21.06.2016 - X R 44/14

    Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - keine

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21
    Dafür könnte auch sprechen, dass die Worte "in jedem Fall" nicht in dem Halbsatz zur Vermeidung der doppelten Besteuerung, sondern bereits zu Beginn des Satzes verwendet werden (das Bundesverfassungsgericht hat gerade nicht davon gesprochen, "dass eine doppelte Besteuerung in jedem Fall zu vermeiden sei"; so aber der Bundesfinanzhof im ersten Rechtsgang, Urteil vom 21. Juni 2016 - X R 44/14 -, Rn. 23).

    b) Ob das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 29. beziehungsweise 30. September 2015 (Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 2683/11 -, - 2 BvR 1961/10 -, - 2 BvR 1066/10 -) die strikt einzelfallbezogene Vorgehensweise des Bundesfinanzhofs bei der Prüfung einer doppelten Besteuerung implizit gebilligt hat (so der Bundesfinanzhof im ersten Rechtsgang, Urteil vom 21. Juni 2016 - X R 44/14 -, Rn. 27 f.), kann hier ebenfalls auf sich beruhen.

  • BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21
    Diese Ansicht des Bundesfinanzhofs habe das Bundesverfassungsgericht mit Beschlüssen vom 29./30. September 2015 (Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 2683/11 -, - 2 BvR 1961/10 -, - 2 BvR 1066/10 -) bestätigt.

    b) Ob das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 29. beziehungsweise 30. September 2015 (Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 2683/11 -, - 2 BvR 1961/10 -, - 2 BvR 1066/10 -) die strikt einzelfallbezogene Vorgehensweise des Bundesfinanzhofs bei der Prüfung einer doppelten Besteuerung implizit gebilligt hat (so der Bundesfinanzhof im ersten Rechtsgang, Urteil vom 21. Juni 2016 - X R 44/14 -, Rn. 27 f.), kann hier ebenfalls auf sich beruhen.

  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21
    Diese Ansicht des Bundesfinanzhofs habe das Bundesverfassungsgericht mit Beschlüssen vom 29./30. September 2015 (Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 2683/11 -, - 2 BvR 1961/10 -, - 2 BvR 1066/10 -) bestätigt.

    b) Ob das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 29. beziehungsweise 30. September 2015 (Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 2683/11 -, - 2 BvR 1961/10 -, - 2 BvR 1066/10 -) die strikt einzelfallbezogene Vorgehensweise des Bundesfinanzhofs bei der Prüfung einer doppelten Besteuerung implizit gebilligt hat (so der Bundesfinanzhof im ersten Rechtsgang, Urteil vom 21. Juni 2016 - X R 44/14 -, Rn. 27 f.), kann hier ebenfalls auf sich beruhen.

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21
    Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG ist zur Begründung der Verfassungsbeschwerde das angeblich verletzte Recht zu bezeichnen und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert darzulegen (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ; 99, 84 ).

    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ).

  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1961/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21
    Diese Ansicht des Bundesfinanzhofs habe das Bundesverfassungsgericht mit Beschlüssen vom 29./30. September 2015 (Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 2683/11 -, - 2 BvR 1961/10 -, - 2 BvR 1066/10 -) bestätigt.

    b) Ob das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 29. beziehungsweise 30. September 2015 (Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 2683/11 -, - 2 BvR 1961/10 -, - 2 BvR 1066/10 -) die strikt einzelfallbezogene Vorgehensweise des Bundesfinanzhofs bei der Prüfung einer doppelten Besteuerung implizit gebilligt hat (so der Bundesfinanzhof im ersten Rechtsgang, Urteil vom 21. Juni 2016 - X R 44/14 -, Rn. 27 f.), kann hier ebenfalls auf sich beruhen.

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

  • BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung der Kostenerstattung im

  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 1243/04

    Zur Berechnung des Zuschlags an zusätzlichen Entgeltpunkten gem § 71 Abs 2 SGB 6

  • BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde bei behaupteter

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Renten aus der

    Im Rahmen dieses ersten Schritts verwies der Bundesfinanzhof auf sein Urteil vom gleichen Tage (- X R 33/19 -, Az. der Verfassungsbeschwerde: 2 BvR 1140/21), wonach bei der Beurteilung, ob Altersrenten einer verfassungsrechtlich unzulässigen doppelten Besteuerung unterlägen, steuerfreie Teile einer bei statistischer Wahrscheinlichkeit zu zahlenden Hinterbliebenenrente einzubeziehen seien.

    Im Hinblick auf den Grundsatz der Individualbesteuerung sind die Beschwerdeführer auch nicht auf den vom Bundesfinanzhof in der angegriffenen Revisionsentscheidung in Bezug genommenen, nachvollziehbaren Einwand eingegangen, wonach der Grundsatz der Individualbesteuerung vorliegend nicht verletzt sei, weil es bei der Berücksichtigung der Hinterbliebenenrente nicht um die konkrete Besteuerung einer vom Beschwerdeführer zu 1. zu unterscheidenden dritten Person gehe, sondern um die Prüfung, ob beim Beschwerdeführer zu 1. selbst eine doppelte Besteuerung eintrete (vgl. BFH, Urteil vom 19. Mai 2021 - X R 33/19 -, Rn. 42, Az. der Verfassungsbeschwerde: 2 BvR 1140/21).

  • BVerfG, 28.12.2023 - 1 BvR 2033/23

    Mangels Darlegungen zur Rechtswegerschöpfung und Aufzeigens einer möglichen

    (c) Die Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt sich darüber hinaus auch nicht mit dem Beschluss des Familiengerichts vom 6. Oktober 2023 über die fachrechtliche Anhörungsrüge auseinander (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2023 - 2 BvR 1140/21, Rn. 41).
  • BFH, 30.08.2023 - X B 58/23

    Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis bei Geltendmachung der doppelten

    Im Streitfall kann es sich --auch wenn im angefochtenen Steuerbescheid keine konkreten Verfahren genannt sind-- nur um die Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21 handeln.

    Diese Frage ist schon wegen der im entscheidenden Punkt unterschiedlich gelagerten Sachverhalte nicht Gegenstand der vom FA angeführten, beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21.

  • BFH, 14.12.2022 - X R 25/21

    Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem

    Zwar müssen die Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und von Alterseinkünften so aufeinander abgestimmt sein, dass eine doppelte Besteuerung "in jedem Fall" vermieden wird (BVerfG-Urteil vom 06.03.2002 - 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, unter D.II.; vgl. auch Senatsurteil vom 19.05.2021 - X R 33/19, BFHE 273, 266, Rz 20, Verfassungsbeschwerde eingelegt [2 BvR 1140/21]).
  • FG Hessen, 25.04.2023 - 11 K 286/22
    Der Vorläufigkeitsvermerk umfasse somit die Vereinbarkeit dieser Norm mit höherrangigem Recht, die Gegenstand der anhängigen Verfassungsbeschwerden mit den Aktenzeichen 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21 sei.

    Die gegen die BFH-Urteile vom 19.05.2021 - X R 20/19 und X R 33/19 gerichteten Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21) würden den gesamten Inhalt der Urteile umfassen, so lautet die sich im Verfahren 2 BvR 1140/21 stellende Rechtsfrage laut juris - unstreitig - "Ermittlung der Höhe des Betrages einer etwaigen doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen".

  • FG Hessen, 20.03.2023 - 11 V 870/22
    Der Vorläufigkeitsvermerk umfasse somit die Vereinbarkeit dieser Norm mit höherrangigem Recht, die Gegenstand der anhängigen Verfassungsbeschwerden mit den Aktenzeichen 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21 sei.

    Die gegen die BFH-Urteile vom 19.05.2021 - X R 20/19 und X R 33/19 gerichteten Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21) würden den gesamten Inhalt der Urteile umfassen, so lautet die sich im Verfahren 2 BvR 1140/21 stellende Rechtsfrage laut juris - unstreitig - "Ermittlung der Höhe des Betrages einer etwaigen doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen" [Hervorhebung durch Antragsgegner].

  • FG Münster, 22.11.2022 - 2 K 492/22

    Bestehen einer Doppelbesteuerung im Rahmen der Einkommenssteuer von aus

    Ebenso wenig hält der Senat eine Aussetzung des Verfahrens vor dem Hintergrund der beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerden 2 BvR 1140/21 (gegen BFH, Urteil vom 19.05.2021 X R 33/19, juris) und 2 BvR 1143/21 (gegen BFH, Urteil vom 19.05.2021 X R 20/19, juris) für geboten.
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